staubproblem bei neuer D70

Alles rund um die D-SLR Modelle, eure Fragen und Antworten. Diskutiert in der Community.

Moderator: donholg

Schorsch K.

Staub in der D70

Beitrag von Schorsch K. »

hatte eine D70 wegen mangelnder Scharfeinstellung in Düsseldorf bei Nikon. Die haben alles gerichtet, auch eine generelle Überürüfung. Anschließend machte ich Aufnahmen. Ein seltsames Flugobjekt war dann auf den Fotos, das ich vorher nicht gesehen hatte, war auch keines, sah aber aus wie eine schnell fliegende Hummel. Dieses Objekt fand sich auf einigen der Bilder, obwohl ich unterschiedliche Objekte fotografierte. Plötzlich war es weg.

auf allen anderen Fotos, die ich vor Reparatur anfertigte, war das nicht. Nach dieser letzten Serie war es auch nicht mehr da. In späteren Serien kamen dunklere Flecken im Himmel auf, egal, welchen Himmel ich fotografierte, später waren sie weg, egal, mit wecher Blende und Verschlußzeit.

Toastesser
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 775
Registriert: Sa Feb 14, 2004 18:54
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Toastesser »

Für mich riecht das mächtig nach einer eben nicht mehr neuen Kamera. Wo sollen denn bei einer Neuen 30 und mehr Staubkörner herkommen?
Das hört sich doch viel eher nach einem vielfältig benutzten Test-/Leih-/Vorführgerät an. Du solltest dir allerdings ganz sicher (100%) sein, dass nicht dir selbst der Staub irgendwie auf den Sensor geraten sein könnte.

Falls der Händler dem sofortigen Austausch nicht zustimmt (oder der Geldrückgabe), setz ihm schriftlich eine Frist eine nagelneue einwandfreie Kamera innerhalb von 7 Werktagen (zB bis spätestens zum 03.9.04 17.00 Uhr) zu liefern.
Weise evtl auch daraufhin, dass dich die Meinung von Nikon, gebraucht als neu beim Vertragshändler zu verkaufen, ebenfalls sehr interessiert. Auch der Hinweis auf ein sehr teures "Beweissicherungsverfahren", dass feststellen würde, dass das Gerät gebraucht und nicht neu sei, wirkt manchmal Wunder. Das sind allerdings schon stärkere Geschütze, die ich nicht auffahren würde, wenn absehbar ist, dass der Händler mitspielt.

Falls der Händler einer Neulieferung zustimmt aber "natürlich gerade keine da hat", lass dir das Geld auszahlen.

Einen Anwalt würde ich erst hinzuziehen, wenn der Händler nach der deutlichen Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist nicht in deinem Sinne leistet.

Ich persönlich würde mich nicht mit einer Nachbesserung abfinden lassen, für mich wäre der einzige Weg der Rücktritt vom Vertrag.

Ob ich dann beim gleichen Händler eine andere Kamera kaufe, würde ganz davon abhängen ob die Geschichte halbwegs glaubwürdig ist. Und die Entschuldigung des Händlers breit und ehrlich.

Es erstaunt mich übrigens sehr, dass der Händler eine Reinigung anstatt eines Austausches anbietet. Was für ein Hinterwäldler ist das?

Grüsse
Chris
me at fc
me at pbase
5D 50 1.4 / 100 2.0 / 17-40 / 70-200

blarch
Braucht keine Motivprogramme
Beiträge: 1147
Registriert: Di Mär 30, 2004 8:41
Wohnort: Zürich/Stuttgart

Beitrag von blarch »

Hallo.

Mal ganz abgesehen davon, dass es nicht in Ordnung ist, dass die Kamera keine einwandfreien Bilder macht, hat der Händler immer noch die Wahl ob er den Kaufvertrag rückgängig macht (sprich das Geld zurückzahlt) oder nicht.

Erst wenn eine Reparatur in einer angemessenen Zeit nicht möglich ist oder auch wenn der Händler in einer angemessenen Zeit kein Ersatzgerät beschaffen kann kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Und um ganz klar zu sein 7 Tag Frist sind keine angemessene Zeit in der eine Geldrückgabe eingefordert werden kann.

Wie gesagt, wenn der Händler darauf eingeht ist es reine Kulanz von ihm, denn er ist nicht verpflichtet wenn er innerhalb der nächsten 7 Tage kein Ersatzgerät beschaffen kann einem den Kaufpreis zurück zu erstatten. Auch kann man als Käufer nicht wählen was man möchte der Verkäufer entscheidet ob er die Kamera repariert, umtauscht oder ob er den Kaufbetrag zurück erstattet.

Gruss
Wolfgang
nikon d200 | nikkor 17-55/2.8 | nikkor 50/1.8 | sigma 105/2.8 makro | nikon sb800 | manfrotto 190 prob | ixus 400

Schorsch K.

Staub in der D70

Beitrag von Schorsch K. »

Also Leute!

Bestellt Euch Eure Ware im Versandhandel, dann könnt Ihr sie nach Prüfung innerhalb 14 Tagen zurückschicken (aber originalverpackt und ungebraucht …)!

Das mit den Händlern vor Ort ist doch eine Quälerei, da muß man immer hin gehen, lang erklären und lieb gucken!

Das mit den 14 Tagen Rückgabefrist ist meines Wissens nur im Versandhandel möglich.

Blue Heron
Batterie11 A
Beiträge: 1528
Registriert: So Mai 16, 2004 0:40
Wohnort: Rhein/Main

Beitrag von Blue Heron »

... und bei den ganzen zickigen Kunden ist es kein Wunder, wenn jeder zweite Käufer eine Kamera kriegt, die schonmal jemand anderes in der Hand hatte.

Ich halte dieses Getue mit dem Zurückgeben und Händler triezen - sorry - für ziemlich überdreht.
Ein bißchen Staub aufm Sensor - ich bitte Euch, das ist doch kein Grund gleich das Bundesverfassungsgericht einzuschalten.

Sorry für die spitze Formulierung.

Blue
Roland ____ D200|18-70|Sigma 55-200|80-200/2.8|85/1,8|50/1.8|35/2|20/2.8|Sigma 105macro|SB-800|CP4500+CP990+Tele+WW

"Was ist nur los mit dem Gedicht? / die letzte Zeile reimt sich kaum!?"

Benutzeravatar
Bernd Efinger
Batterie5
Beiträge: 58
Registriert: Do Mär 04, 2004 21:09
Wohnort: 74592 Kirchberg
Kontaktdaten:

Re: Staub in der D70

Beitrag von Bernd Efinger »

Schorsch K. hat geschrieben:Also Leute!

Bestellt Euch Eure Ware im Versandhandel, dann könnt Ihr sie nach Prüfung innerhalb 14 Tagen zurückschicken (aber originalverpackt und ungebraucht …)!

Das mit den Händlern vor Ort ist doch eine Quälerei, da muß man immer hin gehen, lang erklären und lieb gucken!

Das mit den 14 Tagen Rückgabefrist ist meines Wissens nur im Versandhandel möglich.
Das mit den 14 Tagen Rückgaberecht ist einerseits ok, andererseits wird es teilweise brutal ausgenutzt, um neue Geräte zu testen. Bei meinem Fachhändler sehe ich, ob das Gerät noch ovp. ist oder nicht. Im Schadensfall schickt er das Gerät ein.

Ausnutzung wird teilweise auch bei der Bestellung von neu erschienener Ware betrieben, z.B. bei mehreren Internethändlern bestellen und schauen, wer liefert zuerst.

Nachteil ist der Umtausch von Ware, die nicht gefällt, bzw. wie im geschilderten Fall, viel Staub auf dem Sensor.

Trotzdem ein anderes Beispiel. Mein kleines Elektrofachgeschäft stellt mir im Notfall einen Ersatzeisschrank oder Tiefkühltruhe hin. Der große Elektromarkt tut das nicht.

Wundern wir uns nicht, wenn immer mehr kleinere Geschäfte schließen müssen, und die Großen dann den Preis und anderes diktieren!
Carpe diem! - Nutze den Tag!

Toastesser
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 775
Registriert: Sa Feb 14, 2004 18:54
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Toastesser »

Na, da haben ja einige Geduld mit ihren Händlern wenn die ihnen für 1000 frische Euronen verstaubten Mist auf die Theke legen.

Nennen wir die Dinger mal bein Namen:
Zunächst käme da §123 I BGB in Betracht, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, gebraucht als neu, zweifelsohne arglistig. Keine Nachfrist, kein gar nix, Geld zurück. Ob das Verhalten des Händlers auch i.S. des StGB relevant ist, spielt dabei erst mal keine Rolle.

Dann hätten wir da §§ 433, 434 I 1, 437 I Nr 2, 440, 323 I, 323 II Nr 2 und Nr 3 BGB.
Der Verkäufer hat die Leistung zum bestimmten Termin -nämlich sofort- nicht erfüllt und der Käufer wollte im Laden bezahlen und mitnehmen, nicht etwa für in 4 Wochen bestellen. Das reicht für 323 II Nr2.

Besondere Umstände gem 323 II Nr 3 würden aber auch vorliegen, siehe 123 I. Wer einmal betuppt, dem brauch ich doch wohl kaum eine zweite Chance zu geben, erneut zu betuppen.

Wenn, wie ich schon oben betont habe, hier ein Schwindler am Werke ist, dann brauche ich dem Händler gar nix zu gewähren. Dann kriegt der Ärger und zwar richtig. Es ist Sache des Händlers zu prüfen, dass er keine faulen Zitronen verkauft.

Bei der Gelduld deutscher Käufer ist es kein Wunder dass die Waren hier teurer sind und deutlich weniger Garantie haben als zB in den USA.

Die 14-tägige Rückgabe beim Versandkauf finde ich ehrlich gesagt etwas schwierig, für die Händler. Aber es scheint sich ja offenbar immer noch zu lohnen, sonst würden es ja nicht so viele machen. Im guten (Fach-)Handel vor Ort kann man sich ein Umtauschrecht ohne Angaben von Gründen aber auch zusichern lassen, schriftlich auf der Rechnung versteht sich.

Grüße
Chris
me at fc
me at pbase
5D 50 1.4 / 100 2.0 / 17-40 / 70-200

Blue Heron
Batterie11 A
Beiträge: 1528
Registriert: So Mai 16, 2004 0:40
Wohnort: Rhein/Main

Beitrag von Blue Heron »

Nee, Toastesser, laß die Paragraphen stecken.
Was wird denn sonst aus den vielen Kunden, die sich Ware bestellen, sie ausgiebig befummeln (z.B. mit Staub versehen, den Akku schon mal laden etc.) und sie dann dem Händler als *ungebraucht* zurückschicken. Soll der Händler die ganzen €1000 Bodies wegschmeißen??

Ich rege mich darüber auf, daß ausgerechnet diejenigen, die zwinkernden Auges die lockere Rückgabepraxis betreiben, auch die lautesten Kläger gegen "berührte" Ware sind.

Blue
Roland ____ D200|18-70|Sigma 55-200|80-200/2.8|85/1,8|50/1.8|35/2|20/2.8|Sigma 105macro|SB-800|CP4500+CP990+Tele+WW

"Was ist nur los mit dem Gedicht? / die letzte Zeile reimt sich kaum!?"

Andreas H
Sollte mal wieder fotografieren...
Beiträge: 8968
Registriert: Mo Mai 17, 2004 1:44

Beitrag von Andreas H »

Toastesser hat geschrieben:Na, da haben ja einige Geduld mit ihren Händlern wenn die ihnen für 1000 frische Euronen verstaubten Mist auf die Theke legen.
Natürlich haben einige Geduld. Es macht ja auch Sinn, andere mit der gleichen Geduld zu behandeln mit der man auch selbst behandelt werden möchte. Und eine D70 mit Staub auf dem Sensor ist noch lange kein verstaubter Mist (meine jedenfalls nicht).
Mal ehrlich: Stehen ein paar Staubkörner dafür, sich herumzustreiten? Fünf Minuten und ein Blasebalg und die Sache ist normalerweise erledigt. Es wird auch nicht der letzte Staub auf diesem Sensor gewesen sein, also was solls.

Grüße
Andreas

Toastesser
Batterie8 Landschaft
Beiträge: 775
Registriert: Sa Feb 14, 2004 18:54
Wohnort: Köln
Kontaktdaten:

Beitrag von Toastesser »

Blue Heron hat geschrieben:Nee, Toastesser, laß die Paragraphen stecken.
Was wird denn sonst aus den vielen Kunden, die sich Ware bestellen, sie ausgiebig befummeln (z.B. mit Staub versehen, den Akku schon mal laden etc.) und sie dann dem Händler als *ungebraucht* zurückschicken. Soll der Händler die ganzen €1000 Bodies wegschmeißen??

Ich rege mich darüber auf, daß ausgerechnet diejenigen, die zwinkernden Auges die lockere Rückgabepraxis betreiben, auch die lautesten Kläger gegen "berührte" Ware sind.

Blue
Na, die Paragraphen helfen aber auch hier weiter: § 357 III 1 BGB Wertersatz für die Ingebrauchnahme bei Ausübung des Widerrufsrechts.
Üblich dürften da die täglichen Vermietkosten sein. Für eine CP8700 beispielsweise habe ich da Mietpreise zwischen 5 und 40 € täglich gesehen. Bei Ausnutzung der 14 Tage kämen da also flott zwischen 70 und 560 € auf den Widerrufer zu.
Das würde den "Testkäufern" ganz flott einen Riegel vorschieben, der "ehrliche" Interessent hätte bessere Chancen auf tatsächlich neue Ware und evtl würden daraufhin sogar die Preise im Versandhandel weiter fallen. Die Händler müssen eigentlich die Ware wiederum vollständig prüfen und ggf sogar an den Hersteller/Distributor zum Checken einsenden. Das ist ja nicht gerade billig, der zumindest teilweise Wegfall dieser Handlungskosten würde wahrscheinlich den VK wiederum sinken lassen können.
Warum kein Händler (mir ist noch kein Fall bekanntgeworden) von dem Wertersatz Gebrauch macht, ist mir, ehrlich gesagt, völlig schleierhaft.
Verkäufer sind doch sonst mit allen Wassern gewaschen.

Es mangelt allerdings noch fast völlig an Rechtsprechung zu diesem recht komplexen Bereich.

Grüße, Chris
me at fc
me at pbase
5D 50 1.4 / 100 2.0 / 17-40 / 70-200

Antworten