Wenn ich mich recht erinnere kann man das doch auch auf dem Formular,Arjay hat geschrieben: Zukünftige Käufer könnten ggf. billiger wegkommen, wenn sie die Ware selbst beim zuständigen Postzollamt abholen. Wer bei der normalen Zustellung nicht zu Hause ist, bekommt eine Benachrichtigung.
[...]
Auf dem Postzollamt muss man angeben, dass man die Ware nicht als Geschäftsmann, sondern als Privatrperson bestellt hat. Dann kann man von dem zu verzollenden Wert (hier 400€ incl. Porto) die Versandkosten abziehen und muss nur für den tatsächlichen Warenwert EUSt. und Zoll bezahlen.
dass man vom Zoll zugesendet bekommt, angeben. Muesste ich auf
Wunsch mal nachsehen.
Dann braucht man nicht extra zum Zollamt fahren, wenn das so wie bei mir 35 km weit weg ist.
Edit: wie ist das eigentlich? Kann man sich die VAT, die man im
Herkunftsland bezahlt hat nicht zurueckholen, wenn man EUSt
bezahlt? Das ist ja eigentlich eine doppelte Besteuerung.