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Verfasst: Do Feb 03, 2005 13:27
von volkerm
Rix hat geschrieben:Ich behauote mal, daß es kein Problem wäre, ein gut erhaltenes Gebrauchtes zum Neuwert versichern zu lassen...
Hallo Rix,

danke für die Antwort - prima! Ich möchte eigentlich nicht zum Neuwert versichern, der Zeitwert gefällt mir besser. Gut zu wissen, daß das möglich ist.

Ich habe diverse gebrauchte Schätzchen, da macht eigentlich nur der Zeitwert Sinn. Würde sonst zu teuer. Und daß ich dann im Schadensfall weniger bekomme, ist natürlich auch klar.

Viele Grüße,
Volker

Verfasst: Fr Feb 25, 2005 20:04
von NeuerBenutzer
So ich bin wieder mal beim Ausfüllen des Formulars...


Was wird als "Hersteller-Nr." erwartet? - Die Seriennummer? Hm, dann würde doch direkt danach gefragt werden. Bei zwei Positionen muss ich das Herstellungsjahr weglassen, da nicht bekannt....

Verfasst: Fr Feb 25, 2005 22:15
von d@niel
"Hersteller-Nr" meint bei P&P die Seriennummer des Produktes. Jedenfalls wurde das bei meiner Ausrüstung anstandslos akzeptiert.
Beim unbekannten Herstellungsjahr wundere ich mich ein wenig. Man kann ja kaum etwas versichern, für das man keinen Kaufbeleg hat. Ich habe also immer das Kauf-Jahr gleich dem Herstellungs-Jahr gesetzt und auch das gab keine Probleme. Im Zweifelsfall ruft P&P eh zurück. Die haben in jedem Fall bisher einen sehr kompetenten Eindruck hinterlassen.
Freilich fehlen uns noch Berichten von Kunden, die den Service wirklich in Anspruch nehmen mussten, aber meist ist man ja eh froh, wenn es nicht soweit kommt...

d@niel

Verfasst: Fr Feb 25, 2005 23:16
von NeuerBenutzer
d@niel hat geschrieben:"Hersteller-Nr" meint bei P&P die Seriennummer des Produktes. Jedenfalls wurde das bei meiner Ausrüstung anstandslos akzeptiert.
Beim unbekannten Herstellungsjahr wundere ich mich ein wenig. Man kann ja kaum etwas versichern, für das man keinen Kaufbeleg hat. Ich habe also immer das Kauf-Jahr gleich dem Herstellungs-Jahr gesetzt und auch das gab keine Probleme. Im Zweifelsfall ruft P&P eh zurück. Die haben in jedem Fall bisher einen sehr kompetenten Eindruck hinterlassen.
Ich gebe ungern freiwillig mehr an, was sein muss... also lass ich das leer und wenn die mit "Hersteller-Nr." die Seriennummer meinen und nicht die Artikelnummer (was für mich näher liegt...), wird P&P sich melden.

Ich habe natürlich von dem allermeisten einen Kaufbeleg. (Was insbesondere bei Gebrauchtwaren aber nicht üblich ist! - also bitte nicht gleichdie Nase rümpfen, wenn man mal keine Rechung hat....kauft nicht jeder neu)

Warum ich diese aber nicht beilegen werde, habe ich doch hier schon beschrieben. (Versicherungssumme soll am aktuellen Neuwert und nicht am 30-40% höheren damaligen, auf der Rechnung ausgewießenen, berechnet werden) Als Besitzbeweis dienen auch Fotosz.b. vor aktueller Tageszeitung.

Freilich fehlen uns noch Berichten von Kunden, die den Service wirklich in Anspruch nehmen mussten, aber meist ist man ja eh froh, wenn es nicht soweit kommt...
Ja, leider :) .. denn ihr Verhalten im Schadensfall macht eine Versicherung wirklich aus.

Verfasst: Sa Feb 26, 2005 11:34
von NeuerBenutzer
da hab ich doch glatt was mir im Kopf herumging, vergessen:

> Kauf-Jahr gleich dem Herstellungs-Jahr

... Eine Rechnung wäre auf Februar datiert, das Ding könnte also auch noch im vorangegangenen Jahr hergestellt worden sein. Das weiss ich ja nicht.

Verfasst: Mi Mär 02, 2005 15:06
von d@niel
also ob P&P einen Antrag akzeptiert, dem keine Kaufbelege beigefügt sind, wage ich zu bezweifeln.
Immerhin könnte man sonstwas versichern, das kommt einem dann "dummerweise" abhanden und man bekommt mal eben ein Neugerät von der Versicherung. Solch ein Tun will ich nun keinem hier unterstellen, aber die Versicherung wird sich sehr wohl dagegen absichern. Einen Artikel, dessen Kauf man nicht beweisen kann (Kaufbeleg) wird man kaum versichert bekommen.... oder?

d@niel

Verfasst: Mi Mär 02, 2005 15:58
von Dirk-H
Ich kenne P&P aus dem Fahrradbereich: Dort sind sie auch einer der wenigen Anbietern mit vernünftigen Rundumschutz für teuere Räder. Sie werden dafür auch vom ADFC empfohlen. Und sie bieten die einzige Haftpflicht die auch Radrennen (als Amateur) mit einschließt, wofür die von den HEW-Cyclassics empfohlen werden. Einen Schadensfall hatte ich mit beidem noch nicht. Die Antragstellung war aber immer leicht und unkompliziert.

Verfasst: Mi Mär 02, 2005 16:02
von Scooby
d@niel hat geschrieben:also ob P&P einen Antrag akzeptiert, dem keine Kaufbelege beigefügt sind, wage ich zu bezweifeln.
Immerhin könnte man sonstwas versichern, das kommt einem dann "dummerweise" abhanden und man bekommt mal eben ein Neugerät von der Versicherung. Solch ein Tun will ich nun keinem hier unterstellen, aber die Versicherung wird sich sehr wohl dagegen absichern. Einen Artikel, dessen Kauf man nicht beweisen kann (Kaufbeleg) wird man kaum versichert bekommen.... oder?
Doch, das ist problemlos möglich. Ich habe selber ein gebraucht gekauftes Objektiv und eine gebraucht gekaufte Knipse mit versichert, beides ohne Beleg.

Sie wollen dann einen Beleg für den Wert (z.B. Ausdruck eines Online-Shops, oder Fomag-Liste) und ein Foto, auf dem eine aktuelle Tageszeitung (Datum) und der zu versichernde Gegenstand drauf ist.

Tobias