Schwere Straftat: Fotografieren

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Moderator: pilfi

xebone
Batterie12 S
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Beitrag von xebone »

Meine persönlich Meinung: Den Kommentar hättest Du Dir auch sparen können, denn während Du den Luxus eines Internet Anschlusses geniesst, sterben ebenfalls die von Dir zitierten Kinder. Sorry, aber wenn ich so einen Kommentar lese... icon_confused.gif
Mag schon sein, der hat aber wenigstens einen Sinn und bringt etwas -in diesem Falle jetztmal Bildung- aber diese ganzen "Rechte"-gschichten ..... werden eh in jedem Fall wieder anders sein. Einmal wirds heissen Industriespionage, das andere Mal, Verletzung persönlichen Eigentums, Verletzung der Intimsphäre und selbst wenn du dann die Polizei holst, die machen auch nur dass was ihnen gerade passt. Da kannst 10 mal mit einem Gesetzestext dastehen und darauf pochen. Und wenn du dich dann auflehnst - bekommst noch eine Strafe wegen Beamtenbeleidigung ....

Da könnte man 100te Fälle konstruieren und jedesmal wird die Rechtslage etwas anders sein, und ein/e Aufsichtsdienst/Polizei entscheidet anders.

Daher ist es halt etwas nervend, zumal aber auch müssig und zeitraubend darüber zu reden. So wollte ich das es verstanden wird.

Lg,
xebone
D300/D800E - SB800 - Nikon 10.5 DX Fisheye - Tamron 90 Makro - Nikon 70-200 AF-S 2.8 VR I - Nikon 17-55 2.8 DX ,Nikon 85mm AF-S 1.8G,
Wunsch: Noct Nikkor,

cogliostro
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Beitrag von cogliostro »

Hier der direkte Link zum angesprochenen Text. Habe ihn mir gleich ausgedruckt und er befindet sich nun in meiner Foto-Tasche -vorsichtshalber- :wink:
Nikon D7500
Nikkor AF-P 10-20 1: 4.5 - 5.6 G DX VR
Nikkor AF-S 35 1:1.8G DX
Nikkor AF-S 18-140 1:3,5 - 5.6 G ED DX VR

xer50
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Beitrag von xer50 »

Hier ist noch was zum Thema:
http://urheberg.abmahnung.de/urhg.html

Achtung: viel Text

Helmut
F3, FM, MF:24,55,105
F100, AF:20,28,85, 28-70, 80-200,SB24
D7000, 18-70, Tokina 12-24, SB800, SB600

Questor
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Beitrag von Questor »

@xebone: Ich kann ja deinen Frust durchaus verstehen, aber ich finde, dass du ein bisschen überdramatisierst. Ich kann nun nicht für Österreich sprechen, aber in Deutschland leben wir immer noch in einem Rechtsstaat und die Gesetze sind i.d.R. doch schon so gefaßt, dass sie nicht willkürlich interpretiert werden können. Ich wüßte auch nicht, was an dem folgenden Text zweideutig sein sollte:
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Generell sollten sich aber die österreichischen Fotografen am besten auch mal nach den notwendigen Gesetzen erkundigen, da ich davon ausgehe, dass man dort mit den deutschen Gesetzen nicht unbedingt viel Erfolg haben wird.

Wer auf ganz Nummer Sicher gehen will kann sich ja das entsprechende Gesetzbuch kaufen und in die Fototasche legen. Das wirkt wichtiger als ein Ausdruck und nem gedruckten Gesetzestext hat bis jetzt noch keiner, den ich getroffen habe wiedersprochen.

Kopf hoch, die Welt ist teilweise gar nicht so schlimm, wie man es sich gerne einredet ;-).[/i]

ceUs
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Beitrag von ceUs »

Ich denke dass das mit der Leiter sehr einfache Gründe hat. Denn wenn man sich auf eine Leiter stellen würde könnte man auch über 2.5 oder 3m hohe spanische Wände drüberblicken und dann Fotographieren, was eigentlich nicht fotographiert werden sollte.

==> Ich denke, dass du häufig keine Probleme damit haben wirst, denn wo kein Kläger da ist auch kein Richter.
Jedoch vermute ich, dass es so auszulegen ist, oder besser gesagt hier seinen Ursprung hat.

Benny
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Beitrag von Benny »

ohh man, was habe ich hier für eine Diskussion losgetreten :)

@ Arjay:

es waren deine eigenen Links, die du im "Die liebe Polizei ..."-Thread gepostet hast:
Arjay hat geschrieben:Das Thema dieses Threadss läuft unter dem juristischen Spezialbegriff der "Panoramafreiheit". Im Allgemeinen darf man in Deutschland (z.B. in Frankreich nicht!) öffentliche Gebäude von öffentlichem Grund aus fotografieren - mit gewissen Einschränkungen. Hier ein Überblick der Gesetzeslage anhand einiger Links:

Jurawiki - Panoramafreiheit
Wikipedia - Panoramafreiheit
Kurze Zusammenfasstung Panoramafreiheit
Einschränkungen der Panoramafreiheit: BGH-Urteil zum "Verhüllten Reichstag"
Hundertwasser-Haus: Panoramafreiheit an Bauwerken
Fotos des Huntertwasserhauses von Haus zu Haus verboten?
Wie siehts denn nun aus ... ist was dran an der möglichen Industriespionage ... eigentlich nicht oder?
D70, 14-24/2.8, 24-70/2.8, 70-200/2.8 VR zzgl. TC-17 E II und Canon 500D, 50/1.8, SB-800, ne Russentonne und ein bisschen Stuff ...

http://www.fotobenny.de
http://www.benjaminherrmann.com

Dengold
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Registriert: Sa Mär 20, 2004 16:59
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Beitrag von Dengold »

Der Mann "Robert Wadlow" kriegt viel weniger Ärger! :shock: :lol: :lol:

LG
Dengold

PS: Robert Wadlow ist größter Mann aller Zeiten (2,74m groß, ist lange tot) 8)

wario71
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Beitrag von wario71 »

Ich bin zwar kein Jurist, aber auf diese "Panoramafreiheit" wird man sich hier kaum berufen können - es sei denn das Gebäude steht auf einem öffentlichem Platz. Ich gehe mal davon aus das es auf einem Privatgrundstück steht, und da kann der Eigentümer schon sagen, was geht oder was nicht.
gruß
Christian

D50 mit ein paar Gläsern ...

Arjay
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Beitrag von Arjay »

Es geht nicht darum, ob ein Gebäude selbst auf privaten oder öffentlichem Grund steht (das wäre ja ein schöner Gummiparagraph :shock: , denn die meisten Gebäude dürften auf Privatgrund stehen), sondern ob sich der Standort des Fotografens beim Fotografieren auf öffentlichem oder privatem Grund befindet!
Gruß Timo.

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Beitrag von CP3100-User »

Ich bin nicht sicher ob das Urheberrecht überhaupt greift.
Gemäß §2 UrhG fällt ein Firmengebäude meines Erachtens erst gar nicht in den Bereich.
Somit auch kein §59 UrhG!!!

Hinsichtlich der Mitarbeiter der Security greift §34a GewO (Gewerbeordnung)
Hiernach haben die Mitarbeiter auf öffentlichen Straßen nicht mehr zu bestellen wie jeder normale Bürger.
Ergo, wenn dann nur die Polizei.

zur Polizei: Hierzu müsste jedoch eine Befugnisnorm vorliegen um in das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2I GG) einzugreifen. Dieses dürfte zumindest in Deutschland schwer zu finden sein, denn dann müste eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu begründen sein. Das dürfte eng werden, sofern z.B. der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Mein Fazit: Foto raus und los gehts :!: :!: :D :D :D
Zuletzt geändert von CP3100-User am Mo Mär 14, 2005 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Thorsten

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