Schwere Straftat: Fotografieren

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Moderator: pilfi

xer50
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Beitrag von xer50 »

Die reinen Gesetzestexte sind eine Sache, die Auslegung oder Ergänzungen dazu die andere.
Siehe
http://www.advocat24.de/ger/anwaelte/ra ... 8/29-0.htm

danach darft Du also keine Leiter mitnehmen!

Helmut
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Arjay
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Beitrag von Arjay »

xer50 hat geschrieben:danach darft Du also keine Leiter mitnehmen!

Woher nimmst Du diese Aussage? Die konnte ich auf die Schnelle in Deinem Link nicht finden.
Benny hat geschrieben:Ich hab mir hier im Forum nochmal alles zu dem Thema rausgesucht, alle Internetseiten ausgedruckt und werde sie nächstes Mal dabei haben ... und wenn jmd. meint, er sei im Recht, kann er meinetwegen die Polizei rufen.
Könntest Du uns bitte die Links nennen, wo Du das Material gefunden hast? Ich denke, das wäre für uns alle praktisch, denn von Wachleuten oder uninformierten Uniformierten :wink: belästigt zu werden ("verboten ist alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist"), dürfte wohl schon vielen von uns passiert sein.
Gruß Timo.

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ugoertz
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Beitrag von ugoertz »

Arjay hat geschrieben:
xer50 hat geschrieben:danach darft Du also keine Leiter mitnehmen!

Woher nimmst Du diese Aussage? Die konnte ich auf die Schnelle in Deinem Link nicht finden.
Die Sache mit der Leiter steht unter anderem in dem Text der Zeitschrift Photographie, der schon in dem ersten Thread hier gepostet wurde.

Ansonsten sind die Links, die Du selbst, Timo, hier mal gepostet hast, schon recht interessant und ausfuehrlich.

Ich habe aber noch zwei Fragen bzw. Bemerkungen dazu. Hier wurde ja schon oefter auf die sog. Panorama-Freiheit verwiesen (§59UrhG). In dem Fall der Industrieanlage scheint mir aber das Fotografieverbot, das der Eigentuemer wohl gerne aussprechen moechte (wenn wir mal unterstellen, dass der Sicherheitsdienst nicht einfach eigenmaechtig handelt), nicht mit dem Urhebergesetz begruendet (also etwa damit, dass der schoepferische, gestalterische Wert der Anlage geschuetzt werden solle), sondern damit, dass Industriespionage befuerchtet wird. Obwohl ja anscheinend im allgemeinen dem Eigentuemer kein Recht am "Bild der eigenen Sache" zugesprochen wird, kann ich mir vorstellen, dass hier der Fall insofern anders liegt, als theoretisch (sollte tatsaechlich Industriespionage moeglich und gewollt sein) tatsaechlich eine Beeintraechtigung des Eigentuemers vorliegen.

Die zweite Sache, die mir nicht ganz klar ist: die Panoramafreiheit gestattet ja gleich auch die Vervielfaeltigung, Verbreitung und oeffentliche Wiedergabe der Werke. Nehmen wir mal an, ich moechte mir die Fotos nachher nur zu Hause an die Wand haengen - koennte ich dann mit einem Recht zur privaten Vervielfaeltigung argumentieren? Das traefe ja zum Beispiel bei nicht bleibenden Kunstwerken zu. Sehe ich es richtig, dass es durchaus erlaubt war, den verhuellten Reichstag zu fotografieren, und dass man nur die Fotos nicht veroeffentlichen durfte? So explizit habe ich da nirgends eine Angabe zu gefunden.

NB: Ich bin kein Jurist, und das obige ist nur meine persoenliche Meinung (bzw. meine persoenlichen Fragen :wink:).

Hanky
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Beitrag von Hanky »

Arjay hat geschrieben:
xer50 hat geschrieben:danach darft Du also keine Leiter mitnehmen!

Woher nimmst Du diese Aussage? Die konnte ich auf die Schnelle in Deinem Link nicht finden.
kommt wohl aus der Interpretation dieses Absatzes:
Genauso wenig wie man Innenaufnahmen ohne weiteres vervielfältigen und verbreiten dürfe, sei es erlaubt, Ansichten zu fotografieren, die von der Straße allgemein nicht zu sehen sind.
Grüße
Hanky

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Arjay
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Beitrag von Arjay »

Das scheint mir ziemlich gewagt. Wenn ich z.B. eine Leiter nehme, die genau so hoch ist wie ich selbst (knappe 2m), dann wäre es somit auch verboten, 2m groß zu sein. :wink:
Gruß Timo.

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Blue Heron
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Beitrag von Blue Heron »

Das Argument mit der Industriespionage muß man nicht gelten lassen. Wenn die Angst haben, daß was ausspioniert wird, dann sollen sie 'ne spanische Wand davor stellen ;)
Und überhaupt: wenn ich spionieren will, dann stelle ich mich doch nicht *nachts* da hin, sondern ich komme ich am hellen Tag und mache im Vorbeigehen hunderte von Bildern - ohne daß irgendwer was merkt :?

Wir sollten uns immer darüber klar sein, daß wir solche Aufnahmen zum Privatgebrauch machen, daß das also nur unser Hobby ist! Die allermeisten Urteile zum Recht am eigenen Bild oder auch zur Panoramafreiheit beziehen sich aber auf die kommerzielle Verwertung von Bildern - und das betrifft die meisten von uns ja gar nicht.

Roland
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"Was ist nur los mit dem Gedicht? / die letzte Zeile reimt sich kaum!?"

ugoertz
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Beitrag von ugoertz »

Arjay hat geschrieben:Das scheint mir ziemlich gewagt. Wenn ich z.B. eine Leiter nehme, die genau so hoch ist wie ich selbst (knappe 2m), dann wäre es somit auch verboten, 2m groß zu sein. :wink:
Also hier noch mal explizit aus dem Text in PHOTOGRAPHIE-Ausgabe 9/2003 - 14.08.2003, siehe diesen Thread:
Einige Einschränkungen gibt es aber auch: Aus der Luft darf nicht fotografiert werden. Auch nicht von einer höheren Leiter aus. Denn soweit geht die Widmung eines Kunstwerkes nicht. Nur, was man (im Sinne von jedermann) von der Straße aus sehen kann, darf fotografiert und veröffentlicht werden.
(Das ist natuerlich kein Gesetzestext, und im Zweifelsfall muss wohl ein Richter entscheiden, ob Deine Leiter zu hoch war :wink:)

xebone
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Beitrag von xebone »

Boah bitte, diese ganzen Nutzungsrechte und Vervielfältigungsklauseln und Urheberrechtsgeschichten sind doch sowas von nervend und zeitstehlend. Fürchterlich !

In anderen Teilen der Welt sterben alle Sekunden mehrere Kinder und wir diskutieren hier darüber ob wir von der Strasse aus was fotographieren dürfen.
Irgendwie ECHT pervers !

Klar ich versteh schon, nötig ist es, darüber zu reden.

Lg,
Xebone

P.S.: Wenn wir schon dabei sind: Wie ist dass eigentlich mit lebenden Personen? Darf ich jede Person/Tier fotographieren die/das auf einer öffentlichen Strasse geht/steht/liegt ?
Und wie siehsts aus wenn es auf keiner Strasse ist sondern halt auf irgendwelchen öffentlichen Plätzen?
Wie siehts aus wenn ich auf etwas Öffentlichem stehe und ins Private hineinfotographiere - ist das Verletzung der Privatsphäre?
Darf jmd. jetzt wieder auf öffentliche Plätze bezogen, der von mir fotographiert worden ist, von mir verlangen dass ich sein Bild wieder lösche?
Zuletzt geändert von xebone am Mi Mär 09, 2005 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
D300/D800E - SB800 - Nikon 10.5 DX Fisheye - Tamron 90 Makro - Nikon 70-200 AF-S 2.8 VR I - Nikon 17-55 2.8 DX ,Nikon 85mm AF-S 1.8G,
Wunsch: Noct Nikkor,

Arjay
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Beitrag von Arjay »

So langsam kommen wir hier an die Grenze dessen, was unser Forum leisten kann:

Bitte berücksichtigt, dass es nationale Gesetze gibt. Was in Deutschland rechtens ist, kann in Österreich oder in der Schweiz verboten sein (... und umgekehrt, und ist in Frankreich sowieso anders)!
Gruß Timo.

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Oli K.
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Beitrag von Oli K. »

xebone hat geschrieben:Boah bitte, diese ganzen Nutzungsrechte und Vervielfältigungsklauseln und Urheberrechtsgeschichten sind doch sowas von nervend und zeitstehlend. Fürchterlich !

...
Nun ja, das kann man sehen wie man will... :roll:
Spätestens wenn man mal sol einen Fall hatte, fängt man an darüber nachzudenken und holt Infos ein. Ich denke, da gibt es nervigeres... :?
xebone hat geschrieben:...
In anderen Teilen der Welt sterben alle Sekunden mehrere Kinder und wir diskutieren hier darüber ob wir von der Strasse aus was fotographieren dürfen. Irgendwie ECHT pervers !
...
Meine persönlich Meinung: Den Kommentar hättest Du Dir auch sparen können, denn während Du den Luxus eines Internet Anschlusses geniesst, sterben ebenfalls die von Dir zitierten Kinder. Sorry, aber wenn ich so einen Kommentar lese... :?

OnTopic:

Die Leiter scheint wohl wirklich genehmigungspflichtig zu sein. Zumindest findet man gerade das Beispiel "Fotografieren von der Leiter" ziemlich häufig... :roll:
Zuletzt geändert von Oli K. am Mi Mär 09, 2005 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Oli

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