ben hat geschrieben:... ein fast neues Sigma AF 300/4 ersteigert. Der Verkäufer besaß es nur ca. 6 Wochen. Er hat es auch bei Ebay quasi als Restposten neu von einem Händler erworben.
Am ersten Tag hat alles prima funktioniert. Am zweiten Tag aber hat der AF seinen Dienst quittiert. ...Der Verkäufer hat die Rechnung und alle Garantieunterlagen beigefügt.
Nun meine Frage: Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, ob Sigma in so einem Fall die Garantie anerkennt? Anders gefragt, gilt die Garantie auch noch für mich als Zweitbesitzer?
Vielen Dank schonmal vorab für Eure Hilfe...
Du hast verschiedene Möglichkeiten:
1. Wende dich an deinen Verkäufer
a) hat er seine private Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
b) hat er dich möglicherweise getäuscht? Ein Defekt am zweiten Tag legt den Verdacht schon sehr nahe. Falls dem so ist, haftet er.
c) falls er die eigene Gewährleistung wirksam ausgeschlossen und dich auch nicht getäuscht hat, bitte ihn, die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie für dich geltend zu machen.
(Es wäre schon reichlich abgefuckt, das zu verweigern, evtl. tut er das aber aus gutem Grund, siehe b)
d) ist der Erstkäufer möglicherweise selbst Unternehmer, zB Fotograf, gibt er bei Weiterverkauf automatisch eine (unabdingbare) Gewährleistung seinerseits, falls du als Privater erworben hast.
2. Wende dich an das Geschäft, wo er gekauft hat.
a) Hat der Händler den Übergang der Gewährleistung auf Zweitkäufer ausgeschlossen? (AGB lesen)
b) Falls nein, lass dir von deinem Verkäufer schriftlich bestätigen, dass du von ihm die Gewährleistungsansprüche abgetreten bekamst.
c) Falls er das nicht tut, behaupte die Abtretung einfach gegenüber dem Händler, aus der Herausgabe der Originalrechnung an dich kann man durchaus schließen, dass genau das gewollt war.
3. Wende dich an Sigma mit Originalbeleg und Garantiekarte und bitte wegen des geringen Alters um Reparatur auf Kulanz.
4. (nicht ganz "sauber") Lass dir vom Händler unter Vorlage der Rechnung im Garantiebeleg das Kaufdatum eintragen und abstempeln und bitte diese, die Eintragung des Käufernamens zu "vergessen". Das machst dann du.
5. Kommst du mit 1.-4. nicht zum Ziel, vereinbare eine anwaltliche Beratung gegen (vorher vereinbartes geringes) Honorar. Evtl. hast du ja auch eine private Rechtsschutz mit allg. Vertragsschutz.
Dass fast alle Hersteller den Übergang der Garantie auf Zweitkäufer ausschließen, ist den wenigsten bekannt. Ob dieser Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung stand hält, bezweifliche ich. So sicherte mir auch Nikon auf kritische Nachfrage hin zu, man werde sich "selbstverständlich" im Rahmen der Kulanz bemühen.
Auf alle Fälle ist wegen dieses Gebahrens der Hersteller um ihre Garantie, die Mackgarantie sicherlich sehr interessant, da sie nicht nur übertragbar ist sondern auch bis zu drei Jahre (statt nur einem) vereinbart werden kann.
Viel Erfolg.